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Kredit gemeinsam mit Eltern oder Partner aufnehmen

Das sollten Sie |2025| wissen

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, einen Kredit mit einer zweiten Person aufzunehmen, welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind und worauf Sie unbedingt achten sollten – egal ob Sie den Kredit mit Ihrem Partner oder mit einem Elternteil beantragen möchten.

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Was bedeutet es, einen Kredit gemeinsam aufzunehmen?

Ein gemeinsamer Kredit – auch als Kredit mit zwei Kreditnehmern bezeichnet – wird von zwei (oder mehr) Personen aufgenommen.

Beide Kreditnehmer haften dabei gemeinschaftlich für die Rückzahlung des Darlehens. Das bedeutet: Kommt es zu Zahlungsschwierigkeiten, kann die Bank sich an jeden der Beteiligten wenden – auch vollständig.

Unterschieden werden zwei typische Rollen:

    1. Mitantragsteller (auch: Mitkreditnehmer)

    In dieser Konstellation beantragen zwei Personen gemeinsam einen Kredit und unterzeichnen beide den Kreditvertrag. Sie gelten somit als gleichberechtigte Kreditnehmer.

    Wesentliche Merkmale:

      • Volle, gesamtschuldnerische Haftung: Beide Personen haften gemeinsam und jeweils auch allein für die vollständige Rückzahlung des Kredits – unabhängig davon, wer das Geld letztlich nutzt.
      • Einheitlicher Vertrag: Es gibt einen einzigen Kreditvertrag, in dem beide Kreditnehmer genannt sind.
      • Bonität beider entscheidend: Die Bank prüft die wirtschaftliche Situation beider Antragsteller – je besser diese gemeinsam ausfällt, desto höher ist die Chance auf gute Kreditkonditionen.
      • Ideal bei gemeinsamen Anschaffungen: Etwa bei Ehepartnern, die gemeinsam eine Immobilie kaufen oder ein Auto finanzieren möchten

    Wichtig: Selbst wenn eine Partei aus privaten Gründen (z. B. Trennung, Umzug) keine Zahlungen mehr leisten möchte oder kann, bleibt sie rechtlich weiterhin zur Rückzahlung verpflichtet.

    2. Bürge (auch: Kreditbürgschaft)

    Eine weitere Möglichkeit ist die Bürgschaft, bei der eine dritte Person – meist ein Elternteil – den Kredit absichert, ohne selbst direkt Kreditnehmer zu sein.

    Wesentliche Merkmale:

    • Haftung nur im Ernstfall: Der Bürge verpflichtet sich, die Rückzahlung des Kredits nur dann zu übernehmen, wenn der eigentliche Kreditnehmer zahlungsunfähig wird (sog. Ausfallbürgschaft).
    • Eigenständige rechtliche Rolle: Der Bürge unterzeichnet eine separate Bürgschaftserklärung, ist aber kein Vertragspartner des eigentlichen Kreditvertrags.
    • Keine Mitverwendung des Kredits: Der Bürge erhält keinen Zugriff auf das Geld und profitiert nicht von der Kreditsumme.
    • Hohe Verantwortung: Banken verlangen häufig eine besonders gute Bonität vom Bürgen – im Zweifel haftet dieser mit seinem gesamten Vermögen.

    Wichtig: Auch wenn der Bürge „nur“ im Ernstfall haftet, kann dies eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Eine Bürgschaft sollte daher niemals leichtfertig übernommen werden.

    Die Bonität beider Personen wird von der Bank geprüft – ist sie gut, verbessert das häufig die Kreditkonditionen und erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Kreditzusage.

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    Vor- & Nachteile eines gemeinsamen Kredits

    Vorteile

    L
    Höhere Kreditwahrscheinlichkeit

    Zwei Einkommen und Sicherheiten erhöhen die Chancen auf eine Zusage.

    L
    Bessere Konditionen
    Eine höhere gemeinsame Bonität kann zu niedrigeren Zinssätzen führen.
    L
    Höhere Kreditsumme möglich
    Gerade bei größeren Investitionen (z. B. Immobilien) ist eine gemeinsame Finanzierung oft notwendig.

    Risiken und Nachteile

    K
    Gesamtschuldnerische Haftung
    Jede Partei haftet für den gesamten Kreditbetrag – unabhängig davon, wer welchen Anteil nutzt oder zurückzahlt.
    K
    Trennung oder Streit
    Bei einer Trennung kann es zu Konflikten über die weitere Rückzahlung kommen.
    K
    Finanzielle Abhängigkeiten
    Gerät eine Person in finanzielle Schwierigkeiten, wirkt sich das direkt auf die andere aus.

    Kredit mit dem Partner aufnehmen

    Die Aufnahme eines gemeinsamen Kredits ist bei Paaren eine gängige Praxis – insbesondere dann, wenn größere finanzielle Entscheidungen anstehen. Ob für den Kauf einer Immobilie, die Finanzierung eines neuen Autos oder den Aufbau eines gemeinsamen Haushalts: Ein gemeinsamer Kredit kann helfen, finanzielle Ziele schneller zu erreichen. Doch trotz aller Vorteile sollten Paare auch die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen sorgfältig bedenken – vor allem mit Blick auf mögliche Veränderungen im Beziehungsstatus.

    Typische Einsatzbereiche für gemeinsame Kredite unter Partnern

    Immobilienkauf: Besonders häufig finanzieren Paare gemeinsam ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Ein gemeinsamer Kredit ermöglicht in vielen Fällen eine höhere Finanzierungssumme und bessere Konditionen.

    Konsumentenkredite: Auch größere Anschaffungen wie ein Auto oder Möbel werden oft gemeinsam finanziert.

    Heirat, Familienplanung: Im Zuge der gemeinsamen Lebensplanung kann ein Kredit helfen, Wünsche schneller zu verwirklichen – z. B. eine Traumhochzeit oder ein Umzug.

    Flexible Finanzierung

    Was passiert bei Trennung oder Scheidung?

    Was viele Paare nicht wissen: Ein gemeinsamer Kredit bleibt auch nach einer Trennung bestehen. Rein rechtlich gesehen ist die private Beziehung zur Bank nicht relevant – maßgeblich ist allein der abgeschlossene Kreditvertrag.

    Konkret bedeutet das:
    • Keine automatische Entlassung aus dem Vertrag: Weder Trennung noch Scheidung führen dazu, dass eine Person aus dem Kreditvertrag herausgelöst wird.
    • Beide haften weiterhin vollumfänglich: Die Bank kann sich bei Zahlungsrückständen an jede Partei einzeln oder beide gemeinsam wenden.
    • Einvernehmliche Lösung notwendig: Möchte einer der Partner den Kredit allein weiterführen oder ablösen, muss dies mit der Bank abgestimmt werden – etwa durch eine Umschuldung oder Vertragsänderung. Die Zustimmung der Bank ist dafür zwingend erforderlich.

    Praktische Empfehlungen für Paare

    Um mögliche Konflikte im Ernstfall zu vermeiden, sollten Sie bereits vor der Kreditaufnahme klare Vereinbarungen treffen. Folgende Maßnahmen sind empfehlenswert:

    Schriftliche Absprachen im Innenverhältnis
    • Wer trägt welchen Anteil der monatlichen Raten?
    • Wer nutzt den finanzierten Gegenstand (z. B. Immobilie, Auto)?
    • Was passiert bei Trennung oder im Todesfall eines Partners?

    Ein einfacher Vertrag zwischen den beiden Partnern kann helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden – auch wenn er keine rechtliche Bindung gegenüber der Bank darstellt.

    Notarielle Vereinbarung bei größeren Kreditsummen
    Gerade bei Immobilienfinanzierungen lohnt es sich, zusätzlich einen Notarvertrag oder Partnerschaftsvertrag aufzusetzen, in dem die Eigentums- und Rückzahlungsverhältnisse geregelt sind. So lassen sich rechtliche Unsicherheiten von Anfang an vermeiden.
    Gemeinsame Haftung bewusst machen
    Beide Partner sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass sie finanziell eng miteinander verbunden sind – auch über das Ende der Beziehung hinaus. Deshalb ist gegenseitiges Vertrauen und Transparenz über Einkommens- und Ausgabensituation besonders wichtig.

    Kredit mit den Eltern aufnehmen

    Viele junge Erwachsene stehen beim Start ins Berufsleben oder beim Kauf der ersten eigenen Immobilie vor einer finanziellen Herausforderung. In solchen Fällen springen oft die Eltern ein – entweder, um den Kredit gemeinsam aufzunehmen oder als Sicherheitsperson im Hintergrund. Diese familiäre Unterstützung kann große Vorteile bringen, sollte aber auch mit Weitsicht und Verantwortungsbewusstsein geplant werden.

    In welchen Fällen helfen Eltern bei der Kreditaufnahme?

    Eltern unterstützen ihre Kinder typischerweise in folgenden Situationen:

    Immobilienkauf: Um Eigenkapital zu ersetzen oder die Kreditwürdigkeit zu verbessern.

    Studienfinanzierung: Etwa durch einen Kredit zur Überbrückung von Lebenshaltungskosten oder Studiengebühren.

    Berufseinstieg oder Selbstständigkeit: Etwa für eine erste Geschäftsinvestition oder Ausstattung.

    Diese Unterstützung kann auf zwei Arten erfolgen – als Mitantragsteller oder als Bürge.

    Zwei mögliche Rollen der Eltern:

    1. Eltern als Mitantragsteller

    In diesem Fall treten die Eltern als gleichberechtigte Kreditnehmer gemeinsam mit dem Kind auf. Sie unterzeichnen den Kreditvertrag und haften für die vollständige Rückzahlung – unabhängig davon, ob sie das Darlehen tatsächlich mitnutzen.

    Vorteile:

    • Erhöhte Bonität führt oft zu besseren Zinssätzen
    • Höhere Kreditsummen möglich
    • Höhere Chance auf Zusage bei der Bank

    Risiken:

    • Eltern haften vollumfänglich, auch wenn das Kind zahlungsunfähig wird
    • Im Todesfall der Eltern geht die Restschuld u. U. auf die Erbengemeinschaft über
    • Kann zu finanzieller Belastung führen – insbesondere im Rentenalter

    Tipp: Diese Lösung ist nur dann empfehlenswert, wenn die Eltern über ausreichend Einkommen oder Vermögen verfügen und das Risiko bewusst eingehen.

    2. Eltern als Bürgen

    Alternativ können Eltern als Bürgen auftreten. Dabei verpflichten sie sich, für die Rückzahlung des Kredits einzuspringen, wenn das Kind nicht mehr zahlen kann. In der Praxis handelt es sich meist um eine sogenannte Ausfallbürgschaft.

    Vorteile:

    • Geringeres Risiko als Mitantragsteller
    • Kind bleibt alleiniger Kreditnehmer
    • Eltern müssen nur im Notfall zahlen

    Risiken:

    • Bürgschaft kann die eigene Kreditwürdigkeit der Eltern beeinträchtigen
    • Im Fall des Ausfalls haften die Eltern mit ihrem gesamten Vermögen
    • Banken fordern häufig eine gute Bonität, auch vom Bürgen

    Tipp: Die Bürgschaft sollte schriftlich und genau abgegrenzt werden – etwa durch eine zeitliche Begrenzung oder einen Höchstbetrag.

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    Wichtige Überlegungen vor der Kreditaufnahme mit den Eltern

    Eltern im Rentenalter

    Viele Banken akzeptieren ältere Personen nur eingeschränkt als Kreditpartner oder Bürgen – insbesondere, wenn das regelmäßige Einkommen fehlt oder eine hohe Lebenserwartung einkalkuliert wird. Wichtig sind:

    • Nachweis einer ausreichenden Rente
    • Bestehendes Vermögen oder Immobilienbesitz
    • Lebensversicherung oder andere Sicherheiten

    Schenkungs- oder Erbschaftssteuer

    Wenn Eltern ihren Kindern nicht nur bürgen, sondern den Kredit zum Teil zurückzahlen oder ablösen, kann dies als Schenkung gewertet werden – mit möglichen steuerlichen Folgen:

    • Steuerfreibetrag bei Schenkungen von Eltern an Kinder: derzeit 400.000 € (Stand 2025)
    • Bei Überschreitung drohen Schenkungssteuern
    • Bei Todesfall innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung wird diese auf die Erbschaft angerechnet

    Tipp: Bei größeren Summen lohnt es sich, steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

    Eltern nicht finanziell überfordern

    So verständlich der Wunsch ist, den eigenen Kindern unter die Arme zu greifen – die Eltern sollten ihre eigene finanzielle Sicherheit niemals gefährden. Folgende Fragen helfen bei der Einschätzung:

    • Können die Eltern im Notfall selbst für den Kredit aufkommen?
    • Sind Rücklagen für Pflege, Krankheit oder Lebensunterhalt vorhanden?
    • Ist eine Absicherung durch Lebensversicherungen oder Immobilien denkbar?

    Alternativen zum gemeinsamen Kredit

    Ein gemeinsamer Kredit kann in vielen Fällen sinnvoll sein – doch er ist nicht immer die beste oder sicherste Lösung. Besonders dann, wenn die persönliche Beziehung belastet werden könnte oder eine Partei das volle Risiko nicht tragen kann, lohnt sich ein Blick auf alternative Finanzierungsformen.

    Diese bieten teilweise mehr Flexibilität und geringere Haftungsrisiken.

    1.Bürgschaft statt Mitantragsteller

    Statt als voll haftender Mitantragsteller aufzutreten, kann eine Person auch nur als Bürge für den Kredit einspringen. Diese Lösung kommt häufig bei Eltern-Kind-Konstellationen vor.

    Vorteile
    • Die Bürgschaft wird nur im Notfall aktiviert – z. B. bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers.
    • Der Bürge bleibt rechtlich außen vor und hat keinen Zugriff auf die Kreditsumme.
    • Das persönliche Haftungsrisiko ist begrenzter als bei einer Mitantragstellung.
    Wichtig
    Auch eine Bürgschaft sollte gut überlegt sein. Banken prüfen die Bonität des Bürgen und verlangen oft eine selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der im Ernstfall sofort auf den Bürgen zugegriffen werden kann.

    2. Privatdarlehen innerhalb der Familie

    Eine weitere Alternative besteht darin, den benötigten Betrag nicht über eine Bank zu finanzieren, sondern als Privatdarlehen von Familienangehörigen zu erhalten – beispielsweise von den Eltern oder Großeltern.

    Vorteile
    • Kein Einfluss auf die eigene Schufa-Bewertung
    • Flexible Rückzahlungsbedingungen
    • Zinsfrei oder zinsgünstig möglich
    Unbedingt beachten

    Auch bei familiären Darlehen sollte ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden, der alle wichtigen Punkte regelt:

    • Darlehenshöhe und Auszahlungsdatum
    • Rückzahlungsmodalitäten (Ratenhöhe, Laufzeit, Zinsen)
    • Regelung bei Zahlungsverzug oder frühzeitiger Rückzahlung

    Ein sauber formulierter Vertrag schützt nicht nur rechtlich, sondern sorgt auch für Klarheit und verhindert spätere Konflikte.

    3.Kredit mit Sicherheiten

    Wenn keine zweite Person einbezogen werden soll, kann auch ein Kredit auf Basis materieller Sicherheiten beantragt werden. Dies kann insbesondere bei schwächerer Bonität eine echte Alternative sein.

    Typische Sicherheiten
    • Grundschuld oder Hypothek auf eine Immobilie
    • Verpfändung von Sparguthaben oder Lebensversicherungen
    • Sicherungsübereignung von Fahrzeugen oder Wertgegenständen
    Vorteile
    • Bessere Kreditkonditionen durch geringeres Risiko für die Bank
    • Keine Einbindung Dritter notwendig
    • Klare Trennung zwischen Kredit und persönlicher Beziehung
    Tipp

    Sichern Sie sich im Vorfeld rechtlich ab, besonders bei Immobilien oder Lebensversicherungen. Bei Unsicherheit empfiehlt sich eine juristische oder finanzielle Beratung.

    Checkliste

    Das sollten Sie vor einer gemeinsamen Kreditaufnahme prüfen

    Bevor Sie sich für einen gemeinsamen Kredit entscheiden – ob mit Partner, Eltern oder einer anderen nahestehenden Person – sollten Sie die folgenden Punkte genau durchdenken und besprechen:

    • Ist die Bonität beider Kreditnehmer ausreichend?
      Nur wenn beide Parteien wirtschaftlich stabil aufgestellt sind, profitieren Sie von günstigen Kreditkonditionen.
    • Wer übernimmt welche Raten?
      Klare Regelungen zur Rückzahlung vermeiden spätere Konflikte. Ideal ist eine schriftliche Vereinbarung im Innenverhältnis.
    • Was passiert bei Trennung, Streit oder Zahlungsunfähigkeit?
      Überlegen Sie im Vorfeld, wie mit einem Kreditausfall oder persönlichen Veränderungen umgegangen werden soll. Gibt es Alternativen zur gemeinsamen Haftung?
    • Ist eine Bürgschaft vielleicht die bessere Alternative?
      In vielen Fällen ist es risikoärmer, wenn eine Partei nur im Notfall haftet. Prüfen Sie, ob das ausreicht, um den Kredit zu erhalten.
    • Welche Auswirkungen hat der Kredit auf die persönliche Beziehung?
      Finanzielle Verpflichtungen können zwischenmenschliche Spannungen erzeugen. Offenheit, Vertrauen und eine gute Absprache sind essenziell.

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    Über den Autor
    Finanzexperte Harald Greber
    Harald Greber

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